ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Rücktritts(Widerrufs)recht
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Beginn und Ende der Beherbergung
- Beistellung einer Ersatzunterkunft
- Gewährleistung
- Rechte und Pflichten
- Haftung des Beherbergers
- Tierhaltung
- Anwendbares Recht
- Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der
AJO GmbH
An der oberen Alten Donau 165
1220 Wien, Österreich
T: +436509099902
E: info@ajo.at
(nachfolgend “Beherberger”), gelten für alle Verträge über die Vermietung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Gast“) mit dem Beherberger hinsichtlich der vom Beherberger in seinem Online-Shop dargestellten Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Beherbergers enthaltenen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Beherbergers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch die Vertragspartner.
2.2 Der Vertragspartner kann das Angebot über das in den Online-Shop des Beherbergers integrierte Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Vertragspartner, nachdem er den elektronischen Buchungsprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Ferner kann der Vertragspartner das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Beherberger abgeben.
2.3 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Der Beherberger kann das Angebot des Vertragspartners innerhalb eines Tages annehmen, indem er den Vertragspartnern eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung bei den Vertragspartnern maßgeblich ist.
Nimmt der Beherberger das Angebot des Vertragspartners innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Vertragspartner nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine vollumfängliche Zahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung einverstanden, erklärt der Beherberger bei Vorabüberweisung schon jetzt die Annahme des Angebots des Vertragspartners dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst. Dies gilt nicht bei Anzahlung mittels Kreditkarte, in welchem Fall der Beherberger die Buchung auch annehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zahlung spätestens 30 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen, beziehungsweise am nächstfolgenden Werktag, sofern die Berherbergung weniger als 30 Tage davor stattfindet. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Die Zahlung ist eine 100% Zahlung auf das vereinbarte Entgelt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Beherbergers wird der Vertragstext vom Beherberger gespeichert und dem Vertragspartnern nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Beherbergers archiviert und kann vom Vertragspartner angefordert werden.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Beherbergers kann der Vertragspartner mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Seine Eingaben kann der Vertragspartner im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Beherberger versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Vertragspartner bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Beherberger oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Stornogebühr
Bei einer Buchung wird der Gesamtbruttopreis bei jeglicher Stornierung oder Umbuchung fällig. Somit ist ab der Buchung keine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung mehr möglich. Alle Stornierungen, Änderungen oder Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
4) Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Beschreibung des Beherbergers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Ortstaxen werden gesondert angegeben.
4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Beherbergers mitgeteilt.
4.3. Die Anzahlung des vereinbarten Entgelts beträgt 100% und muss bei Buchung bezahlt werden.
5) Beginn und Ende der Beherbergung – Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Beherberger
5.1 Der Vertragspartner hat das Recht, sofern der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Wird ein Zimmer erstmalig vor 15.00 Uhr in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
5.2 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
5.3 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.4 Falls der Gast bis 24.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.5 Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Behinderungen der Anreise
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser oder vergleichbare Ereignisse) nicht zum Beherbergungsbetrieb gelangen, weil sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, bleibt er dennoch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die geplanten Anreisetage zu entrichten.
Der Beherbergungsbetrieb wird den Vertragspartner bei der Geltendmachung eventueller Ansprüche gegenüber einer bestehenden Stornoversicherung des Vertragspartners nach Kräften unterstützen.
6) Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
7) Gewährleistung
Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Ist die Dienstleistung mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:
7.1 Für Unternehmer hat der Beherberger bei behebbaren Mängeln die Wahl der Art der Nacherfüllung.
8) Rechte und Pflichten
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
8.4 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
8.5 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.
8.6. Der Gast ist gesetzlich verpflichtet das Gästeblatt auszufüllen und zu unterschreiben.
8.7 Bei Langzeitaufenthalten ist die Anmeldung bei der Meldebehörde – Magistrat Wien, gesetzlich verpflichtet. Nur die im Gästeblatt angeführten Personen dürfen sich in der Wohnung aufhalten. Sollten andere Personen, als jene, die im Gästeblatt eingetragen sind, sich in der Wohnung aufhalten, hat der Beherberger das Recht sie aufzufordern die Wohnung sofort und ohne Rückerstattung zu räumen.
8.8. Der Vertragspartner ist verpflichtet sich an das Rauchverbot und Partyverbot zu halten. Bei Verletzung des Verbots muss der Vertragspartner eine Gebühr von 1500,00 EUR an den Beherberger zahlen, zuzüglich der Kosten für etwaig entstandenen Schäden.
8.9. Löst der Vetragspartner mutwillig oder durch Verletzung des Rauchverbots den Feueralarm aus, so ist er für die entstanden Kosten des Feuerwehreinsatzes und etwaig entstandene Sach-oder Personenschäden zur Zahlung verpflichtet.
8.10. Der Vertragspartner darf die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten niemals an Dritte weitergeben, außer es handelt sich um Einschreitung durch Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte.
9) Haftung des Beherbergers
.1. Der Beherberger haftet nicht für Fahrräder, die am Grundstück bzw. im Innenhof abgestellt wurden.
10) Tierhaltung
10.1 Tiere sind grundsätzlich im Beherbergungsbetrieb nicht gestattet und dürfen nur in Ausnahmesituationen und nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
10.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
10.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
10.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
11) Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
11.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf, ohne dass es einer gesonderten oder gerichtlichen Aufkündigung bedarf.
11.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
11.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger. Die Übernahme von Mietrechten oder Nutzungsrechten erlischt im Todesfall.
11.4 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
- a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
- b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
- c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
11.5 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
12) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Beherbergers vereinbart. Für Vertragspartner, die Verbraucher sind, gilt: Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; Der Unternehmer kann diesfalls vom Vertragspartner nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist. Der Gerichtsstand Wien – Donaustadt gilt als vereinbart.